Wahlverzeichnis kann eingesehen werden

- 10.10.2026 - 

Der Wahlausschuss hat das Wahlverzeichnis für die Kirchenwahlen 2026 geprüft. Bis Montag, 09.11., kann das Wahlverzeichnis eingesehen werden.

Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied hat das Recht auf Auskunft über die zu seiner eigenen Person im Wahlverzeichnis eingetragenen Daten. Dafür gelten die Regeln des Leitungs- und Wahlgesetzes (LWG).
Die Daten anderer im Wahlverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte dann einsehen, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wahlverzeichnisses ergeben kann.
 
Das Wahlverzeichnis kann zu den Öffnungszeiten der Zentralen Servicestelle dort vor Ort eingesehen werden: Schwarzwaldstraße 61, Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr, Montag bis Donnerstag 14 bis 16 Uhr.