Am 2.4. 2025 wurde die Rechtsverordnung veröffentlicht: GVBl.: Ausgabe 2025/4 - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk | Ev. Landeskirche in Baden
Stand November 2024:
Der aktuelle Entwurf der Rechtsverordnung, der der Stadtsynode am 10. November 2024 vorgestellt wurde sieht folgende Leitungsstruktur vor:
Der aktuelle Entwurf der Rechtsverordnung, der der Stadtsynode am 10. November 2024 vorgestellt wurde sieht folgende Leitungsstruktur vor:
Dabei ist zu beachten, dass sämtliche Formulierungen der Rechtsverordnung noch vorläufig sind. Nach der Beratung in der Stadtsynode, wird sich der Stadtkirchenrat mit den noch offenen Fragen (v.a. im Bereich Personalausschuss und örtliche Beauftragte) befassen. Außerdem wird der Text vom Normprüfungsausschuss und dem Landeskirchenrat weiterentwickelt.
Für alle beschließende Gremien gilt: die ehrenamtlichen Mitglieder haben im Gremium die Mehrheit.
Stadtsynode
- Mitglieder durch Direktwahl: im Rahmen der allgemeinen Kirchenwahlen wählen die Gemeindeglieder direkt.
Die Wahlbezirke sind bisher noch nicht bestimmt. - Vertreter*innen der Themenbereiche: je 4 Personen aus den Leitungsteams der Themenbereiche
- berufene Mitglieder: der Stadtkirchenrat kann bis zu 10 Personen berufen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Stadtsynode ausgewogen besetzt ist und die erforderlichen Kompetenzen eingebracht werden können. Der SKR berücksichtigt dabei u.a.: Anteil von Frauen/Männern, Sozialräume, versch. kirchliche Berufsgruppen, Blickwinkel weiterer kirchlicher Präsenzen, bestimmte professionelle oder besondere andere Kompetenzen
- Mitglieder von Amts wegen: Dekan*in und Stellvertretung, Schuldekan*in, Mitglieder der Landessynode, Bezirksdiakoniepfarrer*in
Stadtkirchenrat
- 10 Mitglieder gewählt durch die Stadtsynode
- bis zu 4 berufene Mitglieder. Bei der Berufung soll dafür Sorge getragen werden, dass für jeden Themenbereich eine Person des Leitungsteams vertreten ist.
- Mitglieder von Amts wegen: Dekan*in und Stellvertretung, Schuldekan*in, von der Stadtsynode gewählte Mitglieder der Landessynode, Vorsitzende*r der Stadtsynode
Personalausschuss
Der Stadtkirchenrat bildet einen beschließenden Personalausschuss. Dieser übernimmt v.a. die Aufgaben hinsichtlich der Mitglieder der Dienstgruppen (Pfarrer*innen, Diakon*innen, Kantor*innen), die in der bisherigen Struktur bei den Ältestenkreisen lagen.
Dem Personalausschuss gehören nach dem aktuellen Entwurf an: Dekan*in und Stellvertretung, 3 ehrenamtliche Mitglieder, die der Stadtkirchenrat durch Wahl bestimmt.
In der aktuellen Sitzung der Stadtsynode wurde diskutiert, ob hier die Berufgruppen Diakon*in und Kantor*in ebenfalls als Mitglied vertreten sein sollen. Dies hätte zur Folge, dass der Personalausschuss vergrößert werden muss (Mehrheit ehrenamtliche Mitglieder)
Wahlkörper Stellenbesetzung
Bei Stellenbesetzungen wird ein Wahlkörper gebildet, der sich zusammensetzt aus
- Mitglieder des Personalausschusses
- zwei Personen der Dienstgruppe des betroffenen Themenbereiches
- drei ehrenamtliche Personen vom Leitungsteam des Themenbereiches
Leitungsteam Themenbereiche
- 5-8 ehrenamtliche Mitglieder, berufen durch den Stadtkirchenrat. Vorschläge für die Besetzung können von Ältestenkreisen, Mitgliedern der Stadtsynode, Mitarbeitenden und Vollversammlungen der Themenbereiche vorgelegt werden.
- 2-4 Mitglieder aus der Dienstgruppe, berufen durch den Stadtkirchenrat.
Eine Person kann nur in einem Leitungsteam Mitglied sein. Die Berufung erfolgt für eine Amtszeit von 3 Jahren. Als ehrenamtliches Mitglied können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglied in der Evang. Kirche sind, diese dürfen aber nicht die Mehrheit im Gremium erhalten.
Vollversammlungen Themenbereiche
Es werden öffentliche Vollversammlungen der Themenbereiche durchgeführt, die die Leitungsteams beraten. Teilnehmen dürfen alle, die sich für das Thema interessieren.
Örtliche Beauftragte
Örtliche Beauftragte sind kirchliche Ansprechpersonen für Gemeindeglieder.
Sie vermitteln zwischen Gemeindegliedern und den Leitungsteams der Themenbereiche
Sie unterstützen die Leitungsteams der Themenbereiche bei der Wahrnehmung der thematischen Angebote im jeweiligen Wohnortumfeld.
Wenn kirchliche Aufgaben keinem Themenbereich zugeordnet sind oder das Leitungsteam des betreffenden Themenbereiches zustimmt, nehmen sie kirchliche Aufgaben im Wohnortumfeld eigenständig wahr.
Präambel
Entwurf des Textes der Präambel:
In der Evangelischen Kirche in Pforzheim verkünden und leben wir die Liebe Christi. Wir geben dieser Liebe Raum - sie ist offen für alle Menschen.
Wir nehmen wahr, dass sich die Gesellschaft immer weiter säkularisiert und sich dadurch unsere Rolle und Funktion als Kirche in der Welt und insbesondere auch in Pforzheim verändert. Umso wichtiger ist die Orientierung am eigentlichen Auftrag einer Kirche, die nicht um ihres Selbsterhalts willen existiert, sondern Licht für die Welt ist. Wir schauen dabei auf die Menschen, zu denen uns Jesus Christus sendet, und die mit ihren Gaben die Liebe Christi leben wollen und wir orientieren uns an folgenden Leitsätzen:
- In der zukünftigen Kirche in Pforzheim sind wir diakonisch und im Gemeinwesen präsent.
- Wir orientieren uns an den individuellen Lebenssituationen der Menschen und bieten Raum für Vielfalt, Gemeinschaft und Spiritualität.
- Wir übernehmen Verantwortung für die vielfältige Verkündigung der christlichen Botschaft und für die kulturelle Bildung und sind öffentlich sichtbar und spürbar.
Wir sind der Überzeugung, dass es neue Formen der Organisation von Kirche braucht, um den Auftrag der Kirche, das Evangelium in Wort und Tat zu bezeugen, auch in Zukunft erfüllen zu können (Art. 1 Abs. 2 GO). Als Evangelische Kirche in Pforzheim wollen wir darum eine veränderte Organisationsgestalt von Kirche erproben. Dazu organisieren wir uns konsequent als eine Gemeinde und arbeiten zukünftig themenorientiert. Unsere Organisation richtet sich nicht an körperschaftlich-strukturellen Begriffen aus, sondern folgt einer inhaltlich-thematischen Logik. Damit erleichtern wir Menschen der Zugang zu kirchlichen Angeboten und geben der Vielfalt der Lebenssituationen ihren Raum. Geschäftsführung und Verwaltung werden gebündelt, und Ehren- und Hauptamtlichen soll ermöglicht werden, ihre Gaben thematisch fokussiert für den Auftrag der Kirche einzusetzen.
Mutig und unverdrossen leben und verkünden wir auch in der künftigen Kirche in Pforzheim die Liebe Christi. Jesus Christus sendet uns in die Welt hinein und verspricht uns: Siehe, ich bin bei euch alle Tage, bis an der Welt Ende (Matthäus 28, 20).
Darauf vertrauen wir.




































