Informationen für Lehrkräfte und Schulen

 

Im Zusammenhang mit den Schulanmeldungen in Grundschule und 5. Klasse stellen sich immer wieder Fragen nach der rechtlichen Situation des Religionsunterrichtes und sein Verhältnis zum Fach Ethik. 
Das Kultusministerium hat unter dem Link:
FAQs zum Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zusammengestellt.
 
Gerade auch angesichts der Tatsache, dass die atheistische Giordano-Bruno-Stiftung in den letzten Jahren offensiv an Schulen für die Abmeldung vom RU wirbt, möchten wir darauf hinweisen, dass Religion das Regelfach ist. Dementsprechend sind Abmeldeformulare vom Religionsunterricht und Schülerabfragen zu einem möglichen Austritt unzulässig. Auch gilt, dass keine Lehrkraft an einer Schule gleichzeitig Religion- und Ethikunterricht erteilen kann. 
 
Bitte helfen Sie mit, dass in den Schulen keine Regelungen praktiziert werden, die den Religionsunterricht in seinen Rechten einschränken! Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, melden Sie sich bitte bei uns Schuldekanen. Wir stehen ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
 

Evang. Schuldekan Daniel Dettling
Melanchthonstraße 1
75173 Pforzheim
Fon: 07231 3787-94
Fax: 07231 3787-99
 
Evang. Schuldekan Dr. Andreas Hinz
Studienleiterin Katrin Enz
Eltinger Straße 51
71229 Leonberg
Fon: 07152 351 777 4
Fax: 07152 351 777 6
 
Kath. Schuldekan Georg Hauser
Weiherstr. 3
75173 Pforzheim
Fon: 07231 4154685
Fax: 07231 4154688
 
Kath. Schuldekanin Diana Hughes
Kath. Schuldekanat Ludwigsburg und Mühlacker
Parkstr. 34
71642 Luwigsburg
Fon: 07141 2520750
Fax: 07141 2520756
 

Kath. Schulbeauftragte Wolfgang Pflüger
E-Mail

Kath. Schulbeauftragte für Sonderschulen Aline Bechberger
E-Mail

 
 

Informationen über Koko
 
Mit dem Beginn des Schuljahres 2023/24 konnten Schulen erstmals Koko auch im Standardzeitraum 3/4 einführen. Einige Grundschulen aus unseren Dekanaten haben von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch gemacht, andere kommen vielleicht zum nächsten Schuljahr dazu.
Damit ist es in allen Jahrgangsstufen (mit Ausnahme der gymnasialen Oberstufe) möglich, konfessionell-kooperativen Religionsunterricht anzubieten. Neben den schulorganisatorischen Vorteilen, die der koko-RU bietet, hat das gemeinsame Unterrichten in vielen Kollegien die Zusammenarbeit der Religionslehrkräfte intensiviert und das Fach Religion innerhalb des Fächerkanons gestärkt.
Falls Sie Fragen zum konfessionell-kooperativen Religionsunterricht haben, weil Sie in der Fachschaft überlegen, Koko einzuführen oder auf andere Jahrgangsstufen zu erweitern, oder weil Sie nach vielen Jahren mit Koko neue Impulse wünschen, beraten wir Sie als Schuldekane gerne und kommen in die Fachschaftssitzungen, wenn Sie das wünschen. 
 
Zum Schuljahr 2025/26 wurde das Antragsprocedere vereinfacht. Hier haben wir die wichtigsten Neuerungen kurz zusammengefasst:
 
  1. Die Formulare können jetzt am PC ausgefüllt werden
  2. Man kann den Antrag mit einem Formular für mehrere Klassenstufen gleichzeitig stellen (bisher wurde jeweils ein gesondertes Formular verlangt)
  3. Außerdem kann man Erstanträge und Fortsetzungen zusammen auf einem Formular angeben
  4. Fortsetzung von konfessionell-kooperativem Unterricht muss nicht mehr genehmigt, sondern lediglich angezeigt werden.
  5. Falls Koko nach einem schulinternen Curriculum unterrichtet wird, muss dieses dem (Erst-)Antrag beigefügt werden.
  6. Unter 5. sind die Lehrkräfte nur dann einzutragen, wenn sie noch nicht an der Koko-Fortbildung teilgenommen haben
  7. Die Schulleitungen können den Antrag digital unterschreiben, wir akzeptieren es aber auch, wenn lediglich der Name eingetragen ist
  8. Die Antragsfrist wurde bis 01. April verlängert. Bis zu diesem Datum müssen alle Anträge bei beiden Schuldekanaten eingegangen sein.
Hier die neuen Antragsformulare:
 
Anträge, Beispielcurricula, Informationen und Materialien finden Sie unter folgenden Links:
 
Aktuelle Informationen und die Fortbildungstermine 2025 finden Sie hier:
 

 
 
Ihr Antrag auf Erteilung von konfessionell-kooperativem Unterricht in den Klassen 3/4 ist möglich

 

Informationen zum RU im Gaststatus
 
Unabhängig von Koko gibt es die Möglichkeit Religion im Gaststatus zu unterrichten. Für den Fall, dass in einer der beiden Konfessionen aufgrund der geringen Schülerzahlen oder eines personellen Engpasses kein konfessioneller RU angeboten werden kann, gibt es die Möglichkeit des Gaststatus. Hierbei können Schülerinnen und Schüler einer Konfession den Religionsunterricht der jeweils anderen Konfession besuchen mit entsprechenden Rechten und Pflichten. Voraussetzung für den Gaststatus ist die Zustimmung der Religionslehrkraft sowie die Information der beiden Schuldekane. Eine Genehmigung der Schuldekane ist nicht mehr erforderlich! 
 
Übrigens: Kinder und Jugendliche ohne Konfession sind ausdrücklich als Gäste in den RU eingeladen.
 
Hier finden Sie unser Formular:
 

 

Die bisherigen Fahrtkostenformulare für Pfarrer und Religionslehrer wurden zu einem Formular zusammengefasst. Bitte benutzen Sie nur noch das neue Formular:
 
 

 

In der Ev. Landeskirche in Baden sind ab 2024 folgende Wege für eine Qualifizierung zur Beauftragung als Schulseelsorgende möglich: 
 
1.    Ökumenische Weiterbildung Schulseelsorge (nächster Kurs 2025-2028) 
Dreijähriges berufsbegleitendes Qualifikationsangebot für kirchliche und staatliche Lehrkräfte aller Schularten der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Evangelischen Landeskirche in Württemberg 
 
1.    Modulweg (erforderliche Module: Schulseelsorge-Recht, Krise und Notfall, Tod und Trauer, Grundkurs Kurzgespräch in zwei zusammenhängenden Teilen, Auf dem Weg zu einem eigenen Schulseelsorgekonzept)
 
Ausgebildete Schulseelsorgende in Baden haben die Möglichkeit, an einer regionalen Balintgruppe teilzunehmen. Die nach dem Arzt und Psychoanalytiker Michael Balint benannte Supervisionsmethode dient vor allem der Reflexion der Beziehung von Seelsorgenden und Ratsuchenden. Fälle aus der Schulseelsorgepraxis werden in der Gruppe mit dem Ziel besprochen, die eigene Perspektive zu erweitern, Entlastung zu erfahren und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
 
Hier finden Sie den aktuellen Flyer Schulseelsorge des RPI mit Veranstaltungen und Terminen zum Schuljahr 2025/26

Aktuelle Informationen zum Thema Seelsorge finden Sie jederzeit auf der Homepage der Evangelischen Landeskirche in Baden unter folgenden Links:


Die Institute der Ev. und Kath. Kirchen bieten Ideen und Materialien für den Unterricht und die Schulseelsorge an:

Über die eigentliche Wissensvermittlung hinaus ist es eine wichtige Aufgabe des Religions-unterrichtes die Schülerinnen und Schüler zu begleiten und Ihnen Orientierung zu geben. Dafür gibt es von den religionspädagogischen Instituten und den für die Schulseelsorge verantwortlichen Personen in den Schulabteilungen der beiden Kirchen Unterstützung. Unter den Internetadressen finden Sie eine breite Palette an Ideen, Materialien und Fortbildungsangeboten:
https://www.ebfr.de/schulpastoral
https://rpi-baden.de/
 

 
Grenzen achten – vor Missbrauch schützen
 
Um in der Evangelischen Landeskirche in Baden eine Kultur der Grenzachtung zu etablieren und Kinder, Jugendliche und schutzbefohlene Erwachsene vor Missbrauch zu schützen, hat sie 2013 eine entsprechende Richtlinie erlassen.
Dabei sind folgende zum Teil auch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen für ehrenamtliche und hauptberufliche Mitarbeitende der Landeskirche, die mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen arbeiten, beschlossen worden:
 
Für ehrenamtlich und hauptberuflich Mitarbeitende
1. die Teilnahme an einer dreistündigen Basisschulung für alle Mitarbeitenden in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und schutzbefohlenen Erwachsenen (z.B. Menschen mit Behinderungen…)
2. die Teilnahme von Leitungspersonen mit Personalverantwortung für pädagogische Mitarbeitende an einer dreitägigen Schulung für Dienststellenleitungen
3. die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung im Rahmen der Schulungen
4. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach Aufforderung durch den Arbeitgeber (z.B. Ev. Landeskirche) oder bei Ehrenamtlichen von ihrem Arbeitsfeld (z.B. Kirchengemeinde, Kirchenbezirk). Dies geschieht erst, wenn eine Vereinbarung mit einem Jugendamt unterschrieben wurde.
 
Das Projekt „Alle Achtung“ setzt sich für eine Kultur der Grenzachtung ein. Mitarbeitende werden in Schulungen für die eigenen Grenzen und die der Kinder- und Jugendlichen sensibilisiert.
 
Inhalte der dreistündigen Basisschulung:
· Rechte von Kindern und Jugendlichen
· Eigene Grenzen und die der anderen wahrnehmen und achten
· Kultur der Grenzachtung
· eigene Einschätzung von Grenzverletzungen
· Grenzverletzung, Übergriff und strafrechtliche Handlung
· Verhaltensstandards und Regeln
· Handlungsmöglichkeiten bei Grenzverletzungen, Übergriffen und sexuellem Missbrauch
· Beratung und Unterstützung
· Verpflichtungserklärung
 
In dem Mitarbeitende sensibel mit Grenzen und achtungsvoll miteinander umgehen, bleibt die Landeskirche auch weiterhin ein Ort, an dem Kinder- und Jugendliche ihre freie Zeit verbringen möchten, Glauben erleben und Vertrauen erfahren.
 
Weitere Informationen zum Thema, den Text der Richtlinie und der Verpflichtungserklärung gibt es auf der Homepage des Projekts „Alle Achtung“ www.alleachtung.net
 

Zugelassene Lernmittel

Die RPI-Medi@tek bietet eine aktuelle Zusammenstellung der zugelassenen Lernmittel für den evangelischen Religionsunterricht
 
Klicken Sie hier für die evangelischen Lernmittel:
 
 

 

 
Das Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg -IRP- bietet eine aktuelle Zusammenstellung der zugelassenen Lernmittel für den katholischen Religionsunterricht
 
Klicken Sie hier für die katholischen Lernmittel:
 
 

 
Die zugelassenen Schulbücher des Landes Baden-Württemberg finden Sie hier: