Personalausschuss
Dem Personalausschuss gehören an: der/die Dekan*in und Stellvertretung und drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Stadtkirchenrat gewählt werden.
Der Personalausschuss ist ein beschließender Ausschuss, der Personalentscheidungen bei Mitgliedern der Dienstgruppe (s.u.) trifft. Er berät Fragen der strategischen Stellenentwicklung, wirkt bei der Erstellung von Dienstplänen mit und ist Teil des sogenannten "Wahlkörpers" bei Stellenbesetzungen. Neben den Mitgliedern des Personalausschusses gehören diesem zwei Personen aus der Dienstgruppe des Themenbereiches und drei ehrenamtliche Personen (die vom Leitungsteam des Themenbereiches bestimmt werden) an.
Finanzausschuss
Die Mitglieder des Finanzausschusses werden auf Vorschlag des Stadtkirchenrats durch die Synode berufen.
Der Finanzausschuss berät z.B. den Entwurf des Haushaltes, die Stellungnahme zu Rechnungsprüfungen und entscheidet über Annahme und Ausschlagungen von Erbschaften, über außer- und überplanmäßige Ausgaben, ohne dass ein Nachtragshaushalt erforderlich ist, legt Rahmenbedingungen für Vermietungen fest und ist zuständig für die Überwachung des Vollzugs des Haushalts- und Stellenplanes.
Bauausschuss
Die Mitglieder des Bauausschusses werden auf Vorschlag des Stadtkirchenrats durch die Synode berufen.
Der Bauausschuss berät die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bau- und Immobilienkonzeptes im Benehmen mit den Leitungsteams, soweit diesen die betreffenden Gebäude zugewiesen sind und den den Entwurf des Immobilienbudgets; die Vorlage erfolgt über den Finanzausschuss. Der Bauausschuss entscheidet über die Vergabe zentraler Baumittel im Rahmen der Bewirtschaftung des Baubudgets und über die Durchführung kurzfristig unabdingbar notwendiger Bausicherungsmaßnahmen, auch wenn diese nicht im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Er überwacht den Vollzug des Baubudgets.
Aufsichtsrat Diakonisches Werk Pforzheim
Mitglieder:
- Dekan*in
- Vorsitzende*r Diakonieausschuss
- Bezirksdiakoniepfarrer*in
- bis zu drei synodale Mitglieder des Diakonieausschusses (darunter mindestens ein Mitglied des Leitungsteams begegnung schaffen)
- bis zu zwei weitere vom Aufsichtsrat berufene Personen
Der Aufsichtsrat berät, begleitet und überwacht die Geschäftsführung, legt die strategischen Ziele für die diakonische Arbeit des Stadtkirchenbezirks fest, berät den Entwurf des Wirtschaftsplanes. Er entscheidet über das Leitbild der Diakonie Pforzheim und die Grundsätze der Organisationsstruktur/Organisationsentwicklung der Diakonie Pforzheim und über über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Wirtschaftsplanes. Er überwacht den Vollzug des Haushalts- und Stellenplanes des Diakonischen Werkes Pforzheim.
Diakonieausschuss
Mitglieder:
- Dekan*in (oder eine von ihr/ihm berufene Person)
- Bezirksdiakoniepfarrer*in
- vier Mitglieder der Stadtsynode (mindestens eine Person aus dem Leitungsteam begegnung schaffen)
- ein Mitglied des Stadtkirchenrates
- je ein*e leitende*r Vertreter*in selbstständiger Träger diakonischer Einrichtungen im Stadtkirchenbezirk
Im Diakonieausschuss wird über die laufende Arbeit der diakonischen Einrichtungen informiert und die Arbeit miteinander abgestimmt. Außerdem fördert er die Zusammenarbeit mit anderen diakonischen und sozialen Einrichtungen und Institutionen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem
Diakoniegesetz.
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen
Mitglieder:
- sechs von der Stadtsynode gewählte Personen
- eine Person aus der Dienstgruppe zusammen wachsen
- eine Vertretung des Gesamtelternbeirates evangelischer Kitas
- Fachberater*in für Kitas
- ein ehrenamtliches Mitglied des Leitungsteams zusammen wachsen
Der "Kitaausschuss" berät, begleitet und überwacht die Verantwortlichen des Arbeitsbereiches Kitas, ist zuständig für die Festlegung der strategischen Ziele für die Kitas, berät über den Entwurf des Kita-Haushaltplanes, entscheidet über das Leitbild für die Arbeit von Kitas und die Festsetzung von Elternbeiträgen und Öffnungszeiten (soweit dies den Vorgaben der kommunalen Zuschüsse entsprechen). Außerdem überwacht er den Vollzug des Haushalts- und Stellenplans im Bereich der Kitas.
Beirat Evangelisches Kantorat
Mitglieder:
- Dekan*in
- Vertrauenspfarrer*in Kirchenmusik
- ein ehrenamtliches Mitglied, das der Stadtkirchenrat wählt
- Bezirkskantor*in
- 2 Vertreter*innen der Kantor*innen
- ein ehrenamtliches Mitglied aus jedem Themengebiet (Wahl durch die Leitungsteams)
- Bezirksposaunenobfrau/mann
- Bezirkschorobfrau/mann
Der Beirat ist zuständig für die inhaltliche Vernetzung und Steuerung der kirchenmusikalischen Aktivitäten, die Haushaltsüberwachung und die Zusammenarbeit an Schnittstellen zum Personalpool, Öffentlichkeitsarbeit, Servicestelle und Raumplanung. Er gibt Empfehlungen an den Finanzausschuss zur Haushaltsplanung und Anschaffung und Reparatur von Instrumenten, ab einem Betrag von 10.000 €.