Auf dieser Seite stellen wir die Organisationsstruktur kurz vor, die Aufzählung der Aufgaben ist jeweils nur beispielhaft, bei der Besetzung der Gremien sind nur die Grundzüge beschrieben. Die genauen Regelungen und vollständige Aufgaben können hier nachgelesen werden:
 

Stadtsynode

Die Stadtsynode setzt sich zusammen aus Menschen,
  • die von Amts wegen in der Stadtsynode Mitglied sind (Dekan*in + Stellvertretung, Schuldekan*in, Mitglieder der Landessynode, Bezirksdiakoniepfarrer*in)
  • vom Stadtkirchenrat berufene Mitglieder (bis zu 10 Personen)
  • von Gemeindegliedern in Wahlbezirken gewählte ehrenamtliche Mitglieder 
  • je 4 von den Themenbereichen entsandte Mitglieder
In der Stadtsynode werden in 3-4 Sitzungen pro Jahr Grundsatzthemen besprochen, es wird aus den unterschiedlichen Bereichen der Evang. Kirche in Pforzheim berichtet, der Haushaltsplan wird in der Stadtsynode beschlossen und einige Wahlen/Berufungen, wie z.B. Landessynodale und Mitglieder des Stadtkirchenrates erfolgen in der Stadtsynode.
  

Kontakt:

Dietrich Pilz

Vorsitzender Stadtsynode, Stadtkirchenrat, Leitungsteam begegnung schaffen, Örtlicher Beauftragter

Andrea Pfrommer

Assistenz leben feiern

Susanne Braeutigam

Pfarrerin, stellvertretende Synodenvorsitzende
 
  

Termine Stadtsynode

Do. 09.07.2026
18:00 bis 22:00 Uhr
Gemeindehaus Schwarzwaldstraße
Pforzheim
Fr. 13.11.2026
18:00 bis 22:00 Uhr
Haus der Evang. Kirche
Pforzheim
Sa. 14.11.2026
09:00 bis 13:00 Uhr
Haus der Evang. Kirche
Pforzheim
 

Stadtkirchenrat

Die Stadtkirchenrat setzt sich zusammen aus Menschen,
  • die von Amts wegen in der Stadtsynode Mitglied sind (Dekan*in + Stellvertretung, Schuldekan*in, Mitglieder der Landessynode, Vorsitzende*r der Stadtsynode)
  • 10 von der Stadtsynode gewählte Mitglieder 
  • bis zu 4 vom Stadtkirchenrat berufene Mitglieder
Der Stadtkirchenrat tagt in der Regel monatlich, er führt sozusagen (gemeinsam mit dem ca. 14 tägig tagenden Stadtkirchenratsvorstand) die operative Leitung des Kirchenbezirks. Er bereitet Stadtsynoden vor, entscheidet z.B. über die Einrichtung von Kooperationsräumen, Liegenschaftsplanung, Bezirkskollekten, Einrichtung, Aufhebung und Zuordnung von Predigtstellen (s. Grundordnung Artikel 43 ff)
 
Der Stadtkirchenratsvorstand (Dekan*in + Stellvertretung, Vorsitzende*r der Stadtsynode, Schuldekan*in) bereitet die Sitzungen des Stadtkirchenrates vor, leitet den Ausschüssen Anträge, Anfragen usw. zur Prüfung und gegebenenfalls zur Entscheidung weiter und sorgt für einen ordnungsgemäßen Informationsfluss aller Organe und Gremien.
 
 

Leitungsteams

Die Leitungsteams setzen sich zusammen aus 
  • ehrenamtlichen Mitgliedern, die vom Stadtkirchenrat (auf Vorschlag von Synodalen, einer Vollversammlung oder von Mitarbeitenden des jeweiligen Themenbereiches) berufen wurden (5-8 Personen). Zusätzlich können vom Stadtkirchenrat bis zu zwei beratende Mitglieder berufen werden.
  • Mitglieder der Dienstgruppe des jeweiligen Themenbereichs, die vom Stadtkirchenrat berufen wurden (2-4 Personen aus der Dienstgruppe, darunter die Leitung). 
Die Mitglieder der Leitungsteams werden jeweils für 3 Jahre berufen. Die Sitzungen der Leitungsteams sind nicht öffentlich.
In den Leitungsteams tagen mindestens einmal pro Quartal und beraten die strategisch-inhaltliche Arbeit des Themenbereiches, insbesondere die Gestaltung und Durchführung der Angebote, die dem Themenbereich zugeordnet sind.  In der bisherigen Struktur gedacht, ist die Arbeit der Leitungsteams der Themenbereiche vergleichbar mit der Arbeit der Ältestenkreisen in den bisherigen Gemeinden.
 
 

Vollversammlung der Themenbereiche

Die Leitungsteams der Themenbereiche führen für ihren jeweiligen Themenbereich öffentliche Vollversammlungen durch, die das jeweilige Leitungsteam bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben berät. Teilnahmeberechtigt an den Vollversammlungen sind alle Menschen, die sich für das betreffende Thema einbringen möchten. Die Funktion kann mit den Gemeindeversammlungen aus der bisherigen Struktur verglichen werden.   
 

Ausschüsse

Personalausschuss

Dem Personalausschuss gehören an: der/die Dekan*in und Stellvertretung und drei ehrenamtliche Mitglieder, die vom Stadtkirchenrat gewählt werden.
Der Personalausschuss ist ein beschließender Ausschuss, der Personalentscheidungen bei Mitgliedern der Dienstgruppe (s.u.) trifft. Er berät Fragen der strategischen Stellenentwicklung, wirkt bei der Erstellung von Dienstplänen mit und ist Teil des sogenannten "Wahlkörpers" bei Stellenbesetzungen. Neben den Mitgliedern des Personalausschusses gehören diesem zwei Personen aus der Dienstgruppe des Themenbereiches und drei ehrenamtliche Personen (die vom Leitungsteam des Themenbereiches bestimmt werden) an.

Finanzausschuss

Die Mitglieder des Finanzausschusses werden auf Vorschlag des Stadtkirchenrats durch die Synode berufen.
Der Finanzausschuss berät z.B. den Entwurf des Haushaltes, die Stellungnahme zu  Rechnungsprüfungen und entscheidet über Annahme und Ausschlagungen von Erbschaften, über außer-  und überplanmäßige Ausgaben, ohne dass ein Nachtragshaushalt erforderlich ist, legt Rahmenbedingungen für Vermietungen fest und ist zuständig für die Überwachung des Vollzugs des Haushalts- und Stellenplanes.

Bauausschuss

Die Mitglieder des Bauausschusses werden auf Vorschlag des Stadtkirchenrats durch die Synode berufen.
Der Bauausschuss berät die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bau- und Immobilienkonzeptes im Benehmen mit den Leitungsteams, soweit diesen die betreffenden Gebäude zugewiesen sind und den den Entwurf des Immobilienbudgets; die Vorlage erfolgt über den Finanzausschuss. Der Bauausschuss entscheidet über die Vergabe zentraler Baumittel im Rahmen der Bewirtschaftung des Baubudgets und über die Durchführung kurzfristig unabdingbar notwendiger Bausicherungsmaßnahmen, auch wenn diese nicht im Haushaltsplan berücksichtigt sind. Er überwacht den Vollzug des Baubudgets.
 

Aufsichtsrat Diakonisches Werk Pforzheim

Mitglieder:
  • Dekan*in
  • Vorsitzende*r Diakonieausschuss
  • Bezirksdiakoniepfarrer*in
  • bis zu drei synodale Mitglieder des Diakonieausschusses (darunter mindestens ein Mitglied des Leitungsteams begegnung schaffen)
  • bis zu zwei weitere vom Aufsichtsrat berufene Personen
Der Aufsichtsrat berät, begleitet und überwacht die Geschäftsführung, legt die strategischen Ziele für die diakonische Arbeit des Stadtkirchenbezirks fest, berät den Entwurf des Wirtschaftsplanes. Er entscheidet über das Leitbild der Diakonie Pforzheim und die Grundsätze der Organisationsstruktur/Organisationsentwicklung der Diakonie Pforzheim und über über- und außerplanmäßige Ausgaben im Rahmen der Deckungsfähigkeit des Wirtschaftsplanes. Er überwacht den Vollzug des Haushalts- und Stellenplanes des Diakonischen Werkes Pforzheim.

Diakonieausschuss

Mitglieder:
  • Dekan*in (oder eine von ihr/ihm berufene Person)
  • Bezirksdiakoniepfarrer*in
  • vier Mitglieder der Stadtsynode (mindestens eine Person aus dem Leitungsteam begegnung schaffen)
  • ein Mitglied des Stadtkirchenrates
  • je ein*e leitende*r Vertreter*in selbstständiger Träger diakonischer Einrichtungen im Stadtkirchenbezirk
Im Diakonieausschuss wird über die laufende Arbeit der diakonischen Einrichtungen informiert und die Arbeit miteinander abgestimmt. Außerdem fördert er die Zusammenarbeit mit anderen diakonischen und sozialen Einrichtungen und Institutionen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus dem Diakoniegesetz.

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen

Mitglieder:
  • sechs von der Stadtsynode gewählte Personen
  • eine Person aus der Dienstgruppe zusammen wachsen
  • eine Vertretung des Gesamtelternbeirates evangelischer Kitas
  • Fachberater*in für Kitas
  • ein ehrenamtliches Mitglied des Leitungsteams zusammen wachsen
Der "Kitaausschuss" berät, begleitet und überwacht die Verantwortlichen des Arbeitsbereiches Kitas, ist zuständig für die Festlegung der strategischen Ziele für die Kitas, berät über den Entwurf des Kita-Haushaltplanes, entscheidet über das Leitbild für die Arbeit von Kitas und die Festsetzung von Elternbeiträgen und Öffnungszeiten (soweit dies den Vorgaben der kommunalen Zuschüsse entsprechen). Außerdem überwacht er den Vollzug des Haushalts- und Stellenplans im Bereich der Kitas.

Beirat Evangelisches Kantorat

Mitglieder:
  • Dekan*in
  • Vertrauenspfarrer*in Kirchenmusik
  • ein ehrenamtliches Mitglied, das der Stadtkirchenrat wählt
  • Bezirkskantor*in
  • 2 Vertreter*innen der Kantor*innen
  • ein ehrenamtliches Mitglied aus jedem Themengebiet (Wahl durch die Leitungsteams)
  • Bezirksposaunenobfrau/mann
  • Bezirkschorobfrau/mann
Der Beirat ist zuständig für die inhaltliche Vernetzung und Steuerung der kirchenmusikalischen Aktivitäten, die Haushaltsüberwachung und die Zusammenarbeit an Schnittstellen zum Personalpool, Öffentlichkeitsarbeit, Servicestelle und Raumplanung. Er gibt Empfehlungen an den Finanzausschuss zur Haushaltsplanung und Anschaffung und Reparatur von Instrumenten, ab einem Betrag von 10.000 €.
 
 

Dienstgruppen und örtliche Präsenz

Dienstgruppen und örtliche Beauftragte sind keine Gremien, diese Personengruppen spielen aber in der Erprobungsverordnung eine besondere Rolle, die hier ebenfalls kurz erklärt wird:

Örtliche Präsenz

Örtliche Beauftragte sind Ansprechpersonen für die Gemeindeglieder und vermitteln zwischen Gemeindegliedern und den Leitungsteams der Themenbereiche. Sie unterstützen die Leitungsteams der Themenbereiche bei der Wahrnehmung der thematischen Angebote an dem jeweiligen Wohnortumfeld und sie nehmen kirchliche Aufgaben an den jeweiligen Wohnortumfeld eigenständig wahr, soweit diese nicht einem Themenbereich zugeordnet sind oder soweit das Leitungsteam des betreffenden Themenbereichs dem zustimmt. Ein*e örtliche*r Beauftragte*r soll Mitglied der Stadtsynode sein. Die örtlichen Beauftragten werden durch den Stadtkirchenrat beauftragt.

Dienstgruppe

Landeskirchlich angestellte Pfarrer*innen, Diakon*innen und Kantor*innen eines Kooperationsraumes bilden laut Regelungen der Badischen Landeskirche eine Dienstgruppe.
In der Evang. Kirche in Pforzheim wurden diese hauptamtlichen Mitarbeitenden den 5 Themenbereichen zugeordnet: von diesen 5 Dienstgruppen gehen die Regelungen der Erprobungs-Rechtsverordnung aus, wenn es z.B. um die Besetzung der Gremien geht. Die Dienstgruppen treffen sich regelmäßig, um die Arbeit des Themenfeldes (im vom Leitungsteam gesteckten Rahmen) zu organisieren, ähnlich wie in der bisherigen Struktur die Dienstbesprechungen der hauptamtlichen Mitarbeitenden der Gemeinden. Weitere Mitarbeitende, die vom Kirchenbezirk angestellt sind, sind einigen Dienstgruppen zugeordnet, z.B. im Bereich Erwachsenenbildung, Gerontoseelsorge oder Eventmanagement.