Reisebedingungen
Reisebedingungen
Wir sind verpflichtet, unsere Freizeiten auf der Grundlage der gültigen Gesetze anzubieten und durchzufuhren.
Deshalb hier die Reisebedingungen, ohne die es leider nicht geht:
Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief
Eine Anmeldung zu einer Freizeit sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Dadurch können sie sicher sein, dass Sie ihren gewünschten Platz auch erhalten. An-, Um- und Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Ihre Anmeldung ist online oder auf unserem Formular im Prospekt oder Flyer möglich. Die Anmeldung wird von uns schriftlich per Mail bestätigt - sie gilt als verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, die Reisebedingungen, die Anmeldebestätigung sowie der Informationsbrief. Vor Reisebeginn erhalten Sie einen Informationsbrief, der Einzelheiten zur
Freizeit enthält.
Zahlungsbedingungen
Bei Erhalt der Anmeldebestätigung wird die ausgewiesene Anzahlung sofort fällig. Sie wird voll auf den Reisepreis angerechnet. Bitte zahlen Sie den Restbetrag zum angegebenen Termin. Ist bei einer Freizeit ein Frühbucherrabatt angegeben, so gilt dieser nur für den Grundpreis der Freizeit, nicht für zusätzlich gebuchte Specials und Ausflüge.
Preiserhöhung
Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mindestens vier Monaten liegt, kann die Familienkirche Pforzheim bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.B. Beförderung, Gebühren, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5% bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Freizeitgebühren frei zurückzutreten, bzw. die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen. Die Familienkirche Pforzheim wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren.
Reiserücktritt, Ersatzperson
Sollten sie von der Reise zurücktreten, können Sie eine Ersatzperson nennen, der Ihren Platz einnimmt.
Falls Sie Ihren Platz nicht mit einer Ersatzperson belegen können, müssen wir eine pauschalisierte Entschädigung
berechnen, und zwar bei Abmeldung Ihrerseits.
+ bis 2 Monate vor Beginn 10% des Reisepreises
+ bis 1 Monat vor Beginn 20% des Reisepreises
+ bis 15 Tage vor Beginn 50% des Reisepreises
+ unter 15 Tage vor Beginn 80% des Reisepreises
Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer für den Reisepreis.
Rücktritt durch die Familienkirche Pforzheim
Wird die angegebene Teilnehmerzahl nicht erreicht oder tritt ein sonstiger, in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist die Familienkirche Pforzheim berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bereits bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Hohe zurück; weitere Anspruche entstehen nicht.
Haftung und Haftungsbegrenzung
Die Familienkirche Pforzheim haftet als Veranstalter der Freizeiten für
+ die gewissenhafte Freizeitvorbereitung
+ die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
+ die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
+ die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen
Gegebenheiten des Zielortes
Die Familienkirche ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschaden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder wenn die Familienkirche Pforzheim allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Reiseleistungen
Die Familienkirche Pforzheim behält sich vor, Reiseleistungen (z.B. Unterbringungsart, Transportmittel, Ausflüge) bei Bedarf auch kurzfristig zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Familienkirche Pforzheim geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Anspruche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Teilnehmer Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Familienkirche Pforzheim die Ansprüche schriftlich zurückweist.
Gewährleistung
a) Abhilfe – wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Familienkirche Pforzheim kann in der Weise Abhilfe schaffen, in dem Sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die Familienkirche kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
b) Minderung des Reisepreises – für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. Diese Minderung trifft nicht ein, wenn es der Teilnehmer unterlässt, die Mängel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages – wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Familienkirche Pforzheim innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag schriftlich kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Familienkirche Pforzheim erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Die Festlegung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder der Familienkirche verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.
d) Schadensersatz – der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Familienkirche Pforzheim nicht zu vertreten hat.
Allgemeine Bestimmungen
Die im Prospekt oder Flyer gemachten Angaben sind für die Familienkirche Pforzheim bindend. Änderungen bleiben vorbehalten;
maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Hinweise
a) Zuschüsse sind grundsätzlich möglich. Einzelheiten sind im Pfarrbüro beim zuständigen Mitarbeiter zu erfragen.
b) Jede Freizeit bietet neben Reise, Gemeinschaftsangeboten und Gruppenunternehmungen die
Möglichkeit, durch das Evangelium von Jesus Christus Sinn und Ziel des Lebens in Erfahrung zu bringen.
Leitung und Mitarbeitern ist es wichtig, dass positive Erfahrungen mit der Bibel, Gott und Christen
gemacht werden. Deshalb rechnen wir damit, dass Sie offen sind für dieses Angebot der Gemeinschaft,
der Beschäftigung mit biblischen Aussagen und des Gesprächs über Glaubensfragen. Wir wollen, dass Sie
sich bei uns wohl fühlen und freuen uns, wenn Sie sich selbst einbringen. Ohne Rücksicht auf Rasse,
Religion und Konfession sind uns alle willkommen. Wir möchten bewusst offen sein für Fragen und
Probleme, die unsere Teilnehmer bewegen.
Datenschutz
Ihre Daten werden (Adresse, E-Mail usw.) von uns 3 Jahre aufbewahrt und dann automatisch gelöscht. Wenn sie eine vorzeitige Löschung wünschen können sie dies bei der Gemeinde melden. Verantwortlich hierfür ist der leitende Mitarbeiter, die leitende Mitarbeiterin des jeweiligen Angebotes. Ihre Daten werden ausschließlich zur Durchführung, Informationsweitergabe und Werbung des von ihnen in Anspruch genommenen Angebotes (Jungscharosterlager, Frauenkreisfreizeit) verwendet.

