Vorschläge für Wahl der Mitglieder der Landessynode 2026 ab sofort möglich

- 19.01.2026 - 

Pforzheimer Stadtsynode wählt am 12. März zwei Landesynodale aus Kandidaten

Die Synode wählt am 12. März 2026 zwei Landessynodale, wobei maximal eine Person ein/eine Hauptamtliche*r sein darf.

Die Landessynode der Landeskirche tagt in der Regel halbjährlich (Frühjahr, Herbst) an drei bis fünf Tagen. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Landesbischöfin bzw. den Landesbischof zu wählen, kirchliche Gesetze sowie das Haushaltsbuch und den Stellenplan der Landeskirche einschließlich der Zuweisung der Kirchensteuer an die Kirchengemeinden zu beschließen.

Die Gemeindeglieder können sich an der Wahl der Mitglieder der Landessynode in der Weise beteiligen, dass sie Kandidat*innen für die Wahl vorschlagen:
  

Quelle: ©EvKirchePF, ©EvKirchePF, ©EvKirchePF

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Wählbar sind Gemeindeglieder, die die allgemeinen Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen, sowie Personen, die der Stadtsynode kraft Amtes angehören, auch wenn sie nicht im Kirchenbezirk wohnen. (§ 5(S) LWG). Ein entsprechender Wahlvorschlag muss von 2(S) wahlberechtigten Gemeindegliedern unterzeichnet werden. 
DER WAHLVORSCHLAG MUSS SPÄTESTENS BIS DONNERSTAG, 26. FEBRUAR 2026, 24 UHR,
im Dekanat der Evangelischen Kirche in Pforzheim, Melanchthonstraße 1, 75173 Pforzheim eingegangen sein.

Der Wahlvorschlag sollte die Zustimmung der bzw. des Kandidierenden enthalten.

Weiter wird auch vorausgesetzt, dass die Bereitschaft besteht, im Falle der Wahl das Versprechen nach Artikel 67 Abs. 2 der Grundordnung abzugeben.
 
Das Versprechen nach Artikel 67 Abs. 2 der Grundordnung lautet:
„Ich verspreche, in der Landessynode gewissenhaft und sachlich mitzuarbeiten, die Ordnungen der Landeskirche zu wahren und nach bestem Wissen und Gewissen dafür zu sorgen, dass ihre Beschlüsse dem Bekenntnis der Landeskirche entsprechen und dem Auftrag der Kirche Jesu Christi dienen.”
 

Ein Vordruck für einen Wahlvorschlag kann von der Zentralen Servicestelle jederzeit in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Er kann auch hier heruntergeladen werden: 
  

Quelle: ©EvKirchePF, ©EvKirchePF, ©EvKirchePF

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